WERTSICHERUNG (INDEX- ODER DYNAMIKKLAUSEL)

Die Index- oder Dynamikklausel bewirkt i. d. R. ab dem Beginn des zweiten Versicherungsjahres eine jährliche Erhöhung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz. Sollte die Steigerung des Verbraucherpreisindex in einem Jahr über diesem Prozentsatz liegen, so kommt der Steigerungsprozentsatz des Verbraucherpreisindex für die Anpassung des Vertrages zur Anwendung (wenn so vereinbart).

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