Im Rahmen einer Maschinenversicherung können alle Maschinen, Apparate, maschinelle Einrichtungen und Anlagen (Maschinen der Energieerzeugung wie Turbinen, Generatoren, etc. oder Maschinen und Anlagen der Energieverteilung wie Transformatoren oder ähnliches, sowie alle Produktions- und Hilfsmaschinen) versichert werden.

Nicht versicherbar sind jedoch so genannte Verschleißteile, Betriebsstoffe und Kleinwerkzeuge.

Möglicher Deckungsumfang (auszugsweise):

*) Kurzschluss und andere elektrische Störungsursachen
*) Konstruktions-, Berechnungs-, Herstellungs- und Montagefehler, Guss- und Materialfehler
*) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
*) Böswilligkeit
*) Hagel, Frost, Sturm
*) Physikalische Explosion
*) Zerreißen infolge von Zentrifugalkraft
*) Wassermangel in Dampferzeugern

Die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungswert der versicherten Elektroniksysteme entsprechen (Neuwert + Versand + Gebühren + Wiederherstellungskosten).


Auf Grund der Fülle an Möglichkeiten eine optimale Maschinenversicherung zu finden, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Maschinen.