Eine All-Risk-Versicherung für Betriebe ist weitgehend deckungsgleich wie eine herkömmliche Betriebsversicherung.

Eine All-Risk-Versicherung kann sowohl für Gebäude (Firma) als auch für den Inhalt (Einrichtung, Waren) abgeschlossen werden.

Möglicher Deckungsumfang (auszugsweise):

*) Feuer
*) Hagel
*) Sturm
*) Leitungswasser
*) Einbruchdiebstahl
*) Glasbruch
*) Haftpflicht (Haus- u. Grundbesitz; Betriebshaftpflicht)
*) Elektrogeräte
*) Maschinenversicherung
*) Kühlgutversicherung

Der wesentliche Unterschied der All-Risk-Versicherung zu einer Betriebsgesamtversicherung liegt darin, dass diese Versicherungsform einen viel umfassenderen Schutz bietet, da nahezu alle Gefahren die in der Sachversicherung auftreten können, geschützt sind.

Bei der Betriebsgesamtversicherung ist alles versichert, was im Antrag und in den Bedingungen festgelegt wird.
Bei der All-Risk-Versicherung ist es genau umgekehrt. Es ist alles versichert, AUSSER dies was ausdrücklich ausgeschlossen ist!

Anzumerken ist hier aber Folgendes: Eine All-Risk-Versicherung hat gewöhnlicherweise einen Selbstbehalt pro Schadensfall, der jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.

Wichtig für die Berechnung der Gebäudeversicherungssumme ist die Angabe der verbauten Fläche und die Höhe (m3; = L x B x H), bzw. ein Nachweis über die Errichtungskosten oder ein Schätzgutachten.
Für die Berechnung der Versicherungssumme der Einrichtung und der Waren muss die Summe der Einrichtung und die Summe der durchschnittlich (oder die Höchstsumme) der vorhandenen Waren bekannt gegeben werden.
Für die Berechnung der Betriebshaftpflicht braucht man die Umsatzsumme eines Geschäftsjahres (bei Neugründungen eine Schätzung!), und die Lohnsumme sämtlicher entgeltlichen Mitarbeiter in dem Unternehmen (auch Geschäftsführer -> Privatentnahmen!).


Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine maßgeschneiderte All-Rsik-Betriebsversicherung.