VALORISIERUNG VON RENTEN

Jährliche Erhöhung der Rentenzahlung um einen bestimmten Prozentsatz (Bonusrente).

VERSICHERUNGSSUMME

Hier ist die Ablebenssumme gemeint. Durch die Versicherungssumme wird die Todesfall- bzw. Mindesttodesfallleistung im Versicherungsvertrag festgelegt.

VERSICHERUNGSVERANLAGUNG

Versicherungen sind gemäß §§77-79 Versicherungsaufsichtsgesetz bei Veranlagung der ihnen anvertrauten Mittel (Deckungsstock) zu besonderer Sorgfalt und Vorsicht verpflichtet und in ihrer Entscheidungsfreiheit im Interesse der Kunden stark eingeschränkt. Für die Überwachung des Deckungsstockes bestellt die (Versicherungs-)Aufsichtsbehörde einen Treuhänder, der auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu achten hat. Bei einer klassischen Lebensversicherung trifft das Versicherungsunternehmen die konkrete Veranlagungsentscheidung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. In der fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Veranlagungsentscheidung bei Vertragsabschluß durch den Kunden selbst getroffen und kann auch durch ihn geändert werden. Das Versicherungsunternehmen sorgt für die widmungsgemäße Veranlagung in einer gesonderten Abteilung des Deckungsstockes.

VINKULIERUNG

Ist eine abgeschwächte Form der Verpfändung, d. h. ohne deren steuerlichen Nachteile: "Auszahlungssperre" im Leistungsfall. Der Versicherungsnehmer muss den Vinkulargläubiger sowohl bei Auszahlung als auch bei einer beabsichtigten Vertragsänderung verständigen. Die Vinkulierung ist nicht steuerschädlich.

U W