Die klassische Lebensversicherung (KLV) ist eine der ältesten und bekanntesten Vorsorgeform der Österreicher. Diese Form der Vorsorge ist heutzutage die konservativste Form der Vorsorge im Vergleich zu Fondsorientierter und Fondsgebundener Lebensversicherung.
Die KLV ist sehr sicher, genau aus dem Grund aber auch wenig ertragreich (Derzeit um 4% Verzinsung, wenn nicht sogar weniger!).
Die Veranlagung Ihrer Beiträge erfolgt nach strengen gesetzlichen Regeln. Ihre Beiträge müssen in einem sogenanntem „Deckungsstock“ eingezahlt, und größtenteils in festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen und Immobilien veranlagt werden. In gewinnträchtigeren Aktien dürfen heutzutage maximal 30% veranlagt werden. (Hinweis: Dies machen österreichische Versicherungsunternehmen größtenteils nicht, sondern die Veranlagungsgrenze in Aktien ist ~ 12%; Deutsche Anbieter zum Beispiel investieren bis zu 30 % in Aktien)
Auf Grund der strengen Reglementierung der Veranlagung der KLV können Versicherungsunternehmen auch einen Mindestzinssatz garantieren. Die derzeitige Obergrenze beträgt 2,25%. (Achtung: Der Mindestzinssatz sind seit Jahrzehnten rückläufig, und die Wahrscheinlichkeit, dass der Mindestzinssatz noch geringer wird, ist dementsprechend vorprogrammiert!)

Eine KLV eignet sich sowohl für die Pensionsvorsorge, wie auch zur Kreditabsicherung. Weiters wird sichergestellt, dass, sollte Ihnen während der Versicherungszeit etwas zustoßen, für eine Hinterbliebenenvorsorge gesorgt ist.
Bei Vertragsende kann man üblicherweise zwischen einer Kapitalauszahlung und einer lebenslanger Rente wählen.
Ausbezahlt werden KLV´s immer so, indem man die eingezahlten Beiträge inklusive angesammelter Gewinnanteile addiert. Hinweis: Der Gewinnanteil ist NIE garantiert, und bei manchen Versicherungsunternehmen werden die Gewinnanteile nicht jährlich, sondern erst am Ende der Versicherung dazugezählt. (Dies ist vor allem dann problematisch, wenn Sie während der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag aussteigen möchten!)
Generell ist ein Ausstieg (Kündigung) während der vereinbarten Versicherungsdauer nachteilig für Sie, da eine KLV sehr hohe Kosten mit sich bringt, die Ihnen natürlich gegengerechnet werden.

KLV´s kann man auch steuerlich absetzen, diese steuerliche Absetzbarkeit ist jedoch schon so gering, dass es sich heutzutage nicht mehr lohnt KLV´s steuerlich abzusetzen. Diese Form der steuerlichen Absetzbarkeit ist heute allerdings nur mehr möglich, wenn man bereits beim Beginn der Versicherung einen Rententarif nimmt, oder sich bereits heute darauf fest legt, dass man bei Versicherungsende nur eine Rentenzahlung wünscht.
Achtung: Sollte man eine KLV steuerlich absetzen und sich am Ende der Versicherung entschließen die KLV nicht als Rentenzahlung sondern als Einmalauszahlung zu beziehen, muss man einen gewissen Anteil der bis dato steuerlich abgesetzten Beiträge dem Finanzamt wieder zurück zahlen!

Ein Vorteil der KLV ist wie bei anderen längerfristigen Versicherungen, dass sie Einkommensteuer befreit ist (Laufzeit länger als 10 Jahre).

Ein negativer Aspekt ist, dass es einen Unterjährigkeitszuschlag bei KLV´s gibt, wenn diese nicht jährlich bezahlt werden. Dieser Zuschlag kann bis zu 5% ausmachen!

In eine KLV kann man auch andere Tarife einschließen:

*) Berufsunfähigkeitsversicherung mittels Beitragsbefreiung. D. h., dass Ihre Versicherungsbeiträge beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit von dem Versicherungsunternehmen bis zum Ende der Versicherung weiter bezahlt werden.
*) Berufsunfähigkeitsversicherung; Beitragsbefreiung mit Berufsunfähigkeitsrentenzahlung. D. h., dass im Falle einer Berufsunfähigkeit das VU die Beitragszahlung bis zum Ende der Versicherung übernimmt, und Ihnen zusätzlich eine bei Antragsabschluss festgelegte Rente auszahlt. (Diese Rente kann monatlich oder zu anderen Fälligkeiten ausbezahlt werden. Die Rentenhöhe ist grundsätzlich auch frei bestimmbar).
*) Dread Disease Zusatzversicherung (DDZ). D. h. es wird eine bei Antragsabschluss festgelegte Leistungszahlung bei Eintritt eines Krankheitsfalles ausbezahlt (z. Bsp.: Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Lähmung, Bypass-Operation, Totale Blindheit/Taubheit, etc.)
*) Unfalltod-Zusatzversicherung. D. h. es wird eine bei Antragsabschluss festgelegte Leistungszahlung bei Eintritt eines Unfalltodes an die Erben ausbezahlt.
*) Risikozusatzversicherung. D. h. bei Ableben wird nicht nur die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt, sondern auch eine zusätzliche Todesfallsumme.


Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir besprechen mit Ihnen gerne Ihre persönliche Vorsorgestrategie und unterstützen Sie dabei.