Die Abfertigung NEU trat mit Wirkung 01.01.2003 in Kraft und umfasst alle Arbeitsverträge die privatrechtlich geschlossen werden.

Das bedeutet, dass alle neuen Arbeitsverhältnisse seit diesem Zeitpunkt in der Abfertigung NEU geführt werden müssen.

Warum wurde diese überhaupt eingeführt?

Die Abfertigung ALT war für viele Arbeitnehmer schlecht da Unternehmen teilweise die Abfertigungsansprüche berechtigter Arbeitnehmer in die Zukunft verschoben haben und es dadurch zu Problemen kommen konnte und kam, weil nicht genügend Deckungskapital vorhanden war/ist.
Weiters entstanden Abfertigungsansprüche erst nach einer bestimmten Unternehmensdazugehörigkeit (ab dem 3ten Jahr). Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, ungerechtfertigter vorzeitiger Austritt oder gerechtfertigte Entlassung gab es keine Abfertigung.

Bei der Abfertigung NEU wird die monatliche Abfertigungsvorsorge für jeden Arbeitnehmer auf Abfertigungskassen ausgelagert. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich bereits Abfertigungsansprüche besitzt.
Wenn ein Arbeitnehmer nun selbst kündigt kann er die erworbenen Abfertigungsansprüche in der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) des alten Arbeitgebers belassen oder nach einem Rucksackprinzip in die MVK des neuen Unternehmen mitnehmen/übertragen lassen.
Der Arbeitnehmer kann auch eine freiwillige Pensionsvorsorge daraus machen, oder sich diese auch auszahlen lassen(nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber; erst nach 3 Einzahlungsjahren in die MVK; bei Tod des Arbeitnehmers -> Auszahlung an die Erben). Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt oder gerechtfertigter Entlassung gibt es keine Auszahlung sondern nur Weiterveranlagung!
Eckdaten: Besteuerung nur 6%, Erträge sind KESt frei, Auflösung der Abfertigungsrückstellung ist steuerfrei.

Vorteile für den AN:

-) Alle AN sind erfasst -> auch kurzfristig Beschäftigte
-) Auszahlung nach jeweils 3 Jahren -> Rucksackprinzip bei Selbstkündigung
-) mehr Flexibilität zur Abfertigung ALT
-) Freiwillige Pensionsvorsorge möglich
-) Entgeltfreie Zeiten (Karenz, Bundesheer/Zivildienst, Krankenstand) werden berücksichtigt
-) Anrechnung von Kindererziehungszeiten
-) Erben von Anspruchsberechtigten erhalten den vollen Anspruch

Vorteile für den AG:

-) Kontinuierliche Zahlungen ( 1,53 % ) pro AN statt plötzlicher Belastungen
-) Durch Auslagerung zu MVK keine Rückstellungen und Wertpapierdeckungen notwendig
-) Niedrige Beiträge durch längere Laufzeiten
-) Mehr Flexibilität
-) Vorsorge auch für Unternehmer möglich
-) Volle Abschreibbarkeit

Hinweis: Auch bestehende Arbeitsverhältnisse können im Einvernehmen zwischen AG und AN in das neue System übertragen werden (Einzelvereinbarung unbedingt notwendig!)

2 Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

-) Einfrieren der bisher erworbenen Abfertigungsansprüche und Vereinbarung des Übertritts ins neue Abfertigungssystem
-) Übertragung der bisher erworbenen Abfertigungsansprüche durch Barzahlungen an die ÖVK und Vereinbarung des Übertrittes ins neue Abfertigungssystem


Auf Grund der Komplexität von diesem Thema bitten wir Sie bei Interesse, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie gerne, und unterbreiten Ihnen ein dementsprechendes Angebot.