Ein endfälliges Darlehen (umgangssprachlich häufigste Benennung) ist im Prinzip wie ein Wohnkredit, wobei es einige Unterscheidungsmerkmale gibt.

Beim „endfälligen Darlehen“ ist die Rückzahlung des Kredites so geregelt, dass der Bank während der gesamten Darlehenszeit NUR die Zinsen gezahlt werden.
Die Tilgung der offenen Kreditschuld übernimmt ein sogenannter Tilgungsträger der auf die unterschiedlichste Form gestaltet werden kann. Möglich sind die geläufigsten Ansparungsformen wie etwa Lebensversicherungen, Fonds, Aktien, Immobilienbeteiligungen, etc. Wichtig ist, dass die Bank den vorgeschlagenen Tilgungsträger akzeptiert.

Der große Vorteil eines endfälligen Darlehens ist:

-) Da das Darlehen auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, und man den Tilgungsträger ja grundsätzlich der Höhe nach frei besparen kann (Ausnahme: Die vereinbarte Sparleistung, die zur Erreichung des Darlehens am Ende der Laufzeit vereinbart wird, sollte nicht unterschritten werden), besteht die Möglichkeit, dass das Darlehen früher beendet werden kann als ursprünglich geplant, da der Tilgungsträger die Darlehenssumme ja früher erreicht hat.
Das bedeutet, dass die Zinszahlungen und der Tilgungsträgeraufwand früher als geplant beendet werden kann!

Die Kredithöhe ist im Rahmen der Bonitätskriterien, unbeschränkt. Die Laufzeit kann frei gestaltet werden. Laufzeit bis max. 30 Jahre.

Generell gibt es zwei Möglichkeiten bei „endfälligen Darlehen“ den Zinssatz zu gestalten. Den Variablen Zinssatz und den Fix-Zinssatz!
Variabler Zinssatz: Grundlage hierfür ist der 1 / 3 / 6 oder 12 Monats-EURIBOR (= der durchschnittliche Zinssatz der unter Banken gehandelter Gelder) und die Sekundärmarktrendite (SMR) (durchschnittliche Rendite aller im Inland begebenen Euro-Anleihen). Als Basis der Berechnung wird ein Mischzinssatz herangezogen der sich innerhalb der 1 / 3 / 6 / 12 Monate ergibt. Dies wird alle 1 / 3 / 6 / 12 Monate wiederholt.
Fix-Zinssatz: Hierbei wird ein Zinssatz den die Bank meist vorschlägt, auf eine gewisse Zeit vereinbart (z. Bsp.: 5% auf 3 Jahre). In dieser Zeit machen Sie keine Zinsanpassungen nach oben wie auch nach unten mit. Nach der Fix-Zinssatzzeit wird der Zinssatz variabel gestaltet.
Der Fixzins ist mit einer maximalen Vereinbarungszeit bis 10 Jahre verfügbar.

Hinweis: Es gibt bei Krediten generell 2 Arten von Zinsangaben, den Nominalzinssatz und den Effektivzinssatz!
Nominalzinssatz: Dieser ist so eine Art „Rohzins“ denn darin sind keinerlei Abgaben, Kosten und Spesen berücksichtigt.
Effektivzinssatz: Dieser Zinssatz ist, wie der Name schon sagt, die tatsächliche/effektive Zinsbelastung. Dieser Zinssatz ist inklusive den Abgaben, Kosten und Spesen. Bei manchen Banken ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivverzinsung eklatant hoch. Eine Kontrolle dieser beiden Zinssätze sei unbedingt anzuraten.

Um in den Genuss eines „endfälligen Darlehens“ zu kommen ist es von Vorteil wenn man berufstätig ist (mindestens 3 Monate in ungekündigter Anstellung).

Für die Bewilligung eines „endfälligen Darlehens“ zu bekommen muss eine Haushaltsrechnung angestellt werden. Diese schaut so aus:

Einnahmen (Nettoeinkommen x 14 (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) / 12 Monate) inkl. allfälligen Zulagen oder sonstigen laufenden Einkünfte (Alimente, Kinderbeihilfe, Nebenjob, etc.)

Abzüglich den

Ausgaben wie etwa Miete, Gas/Strom/Heizung, Telefon, Radio/Fernsehen, KFZ-Kosten, diverse Versicherungen, bestehende Kreditraten und den Lebenshaltungskosten (Essen/Trinken, Kleidung, Urlaub, etc.) bzw. die Ausgaben die nach Wechsel des Wohnraumes anfallen, bzw. die Ausgaben des bestehenden Wohnraumes und des neuen Wohnraumes.

Weiters ist es erforderlich (bei grundbücherlicher Besicherung) Daten von der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück bekannt zu geben, da sich die Bank bei Kreditgewährung mit der Kredithöhe in das Grundbuch einträgt.
Daten die man unbedingt benötigt, falls kein Grundbuchsauszug zur Hand ist. Einlagezahl (EZ), Grundbuch (GB), Bezirksgericht (BG) und die Größenangaben des Objektes (Grundfläche, verbaute Fläche, m2, etc.)
Einen Grundbuchsauszug bekommt man generell, kostenpflichtig, beim Grundbuchsamt = Bezirksgericht. Bei Hauskauf über Makler, Genossenschaften, derzeitiger Eigentümer, etc. kann man den Grundbuchsauszug auch bei diesen Personen anfragen.

Sollte für ein „endfälligen Darlehens“ ein Partner und/oder Bürge gewünscht/gebraucht werden, muss von dieser Person ebenfalls eine Haushaltsrechnung angestellt werden.


Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Darlehensberatung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie finden unter der Rubrik FORMULARE auch die notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Darlehenswunsches bei einer Bank Ihrer Wahl.