Fremdwährungsdarlehen waren bis vor wenigen Jahren nur Unternehmen und dem Staat vorbehalten. In letzter Zeit nutzen immer mehr ÖsterreicherInnen diese Form der Finanzierung. Rund 75% aller Wohnfinanzierungen wurden im Jahr 2001 und auch im Jahr 2002 in einer Fremdwährung genommen.

Fremdwährungskredite sind sehr interessant weil durch niedrigere Zinsbelastungen die monatlichen Fixkosten minimiert werden. Weiters liegt in der Fremdwährungsfinanzierung die Chance durch sinkende Wechselkurse den Rückzahlungsbetrag zu verringern. Mögliche fremde Währungen sind der Japanische Yen, der Schweizer Franken, das Britische Pfund und der Amerikanische Dollar, wobei die beiden letztgenannt auf Grund der hohen Zinsbelastung relativ uninteressant sind. Die meistgenommene Währung sind der Japanische Yen und der Schweizer Franken, wobei der ausschlaggebende Punkt für das Für oder Wider bei diesen beiden Währungen das jeweils aktuelle Währungsniveau ist.

Ein Fremdwährungskredit ist meist ein „endfälliges Darlehen“. Die Rückzahlung des Kredites ist so geregelt, dass der Bank während der gesamten Darlehenszeit NUR die Zinsen gezahlt werden. (Diese Kreditform als Abstattungskredit mit Pauschalratenrückzahlung zu nehmen ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht interessant, da die Flexibilität wie z. Bsp. Währungswechsel, sehr schwierig ist).
Die Tilgung der offenen Kreditschuld übernimmt ein sogenannter Tilgungsträger der auf die unterschiedlichste Form gestaltet werden kann. Möglich sind die geläufigsten Ansparungsformen wie etwa Lebensversicherungen, Fonds, Aktien, Immobilienbeteiligungen, etc. Wichtig ist, dass die Bank den vorgeschlagenen Tilgungsträger akzeptiert.

Wie funktioniert ein Fremdwährungskredit:

Bsp.: Sie brauchen 70.000,-- € finanziert. Diese 70.000,-- € werden in z. Bsp. Schweizer Franken umgetauscht zu einem Kurswert (Devisenkurs) von z. Bsp. 1,50. D. h. Sie haben nun eine aushaftende Summe gegenüber der Bank von 105.000,-- CHF (70.000 x 1,5) die bis zum Ende des Darlehens getilgt sein muss.

Der große Vorteil eines Fremdwährungsdarlehens ist:

-) Geringere monatliche Belastung als bei €-Finanzierungen
-) Da das Darlehen auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, und man den Tilgungsträger ja grundsätzlich der Höhe nach frei besparen kann (Ausnahme: Die vereinbarte Sparleistung, die zur Erreichung des Darlehens am Ende der Laufzeit vereinbart wird, sollte nicht unterschritten werden), besteht die Möglichkeit, dass das Darlehen früher beendet werden kann, als ursprünglich geplant, da der Tilgungsträger die Darlehenssumme ja früher erreicht hat.
-) Auch bei Besparung des Tilgungsträgers nach Vorgabe kann Darlehen frühzeitig zurückbezahlt werden, falls sich der Tilgungsträger positiver entwickelt, als angenommen.
-) Währungsgewinne möglich und realisierbar

Wo Vorteile gibt es natürlich auch Nachteile:

-) Zinsrisiko (Dies ist aber bei einem €-Darlehen ebenso vorhanden)
-) Währungsverluste
-) höhere Kosten bei Devisentransaktionen

Die Kredithöhe ist im Rahmen der Bonitätskriterien bzw. der hypothekarischen Sicherstellungsmöglichkeit, unbeschränkt. Die Laufzeit kann frei, bis max. 30 Jahre Laufzeit gestaltet werden
Fremdwährungsdarlehen werden grundsätzlich mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen, da ein Fix-Zinssatz auf Grund eines möglichen Währungswechsels hinderlich wäre.
Variabler Zinssatz: Grundlage hierfür ist der 1 / 3 oder 6 Monats-LIBOR (= der durchschnittliche Zinssatz der unter Banken am Londoner Geldmarkt gehandelter Gelder, zu dem eine Bank einer anderen Bank kurzfristige Einlagen überlässt bzw. Geldmarktkredite aufnimmt).

Hinweis: Es gibt bei Krediten generell 2 Arten von Zinsangaben, den Nominalzinssatz und den Effektivzinssatz!
Nominalzinssatz: Dieser ist so eine Art „Rohzins“ denn darin sind keinerlei Abgaben, Kosten und Spesen berücksichtigt.
Effektivzinssatz: Dieser Zinssatz ist, wie der Name schon sagt, die tatsächliche/effektive Zinsbelastung. Dieser Zinssatz ist inklusive den Abgaben, Kosten und Spesen. Bei manchen Banken ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivverzinsung eklatant hoch. Eine Kontrolle dieser beiden Zinssätze sei unbedingt anzuraten.

Um in den Genuss eines Fremdwährungsdarlehens zu kommen ist es von Vorteil wenn man berufstätig ist (mindestens 3 Monate in ungekündigter Anstellung).

Um die Bewilligung eines Fremdwährungsdarlehens zu bekommen muss eine Haushaltsrechnung angestellt werden. Diese schaut so aus:

Einnahmen (Nettoeinkommen x 14 (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) / 12 Monate) inkl. allfälligen Zulagen oder sonstigen laufenden Einkünfte (Alimente, Kinderbeihilfe, Nebenjob, etc.)

Abzüglich den

Ausgaben wie etwa Miete, Gas/Strom/Heizung, Telefon, Radio/Fernsehen, KFZ-Kosten, diverse Versicherungen, bestehende Kreditraten und den Lebenshaltungskosten (Essen/Trinken, Kleidung, Urlaub, etc.) bzw. die Ausgaben die nach Wechsel des Wohnraumes anfallen, bzw. die Ausgaben des bestehenden Wohnraumes und des neuen Wohnraumes.

Weiters ist es erforderlich (bei grundbücherlicher Besicherung) Daten von der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück bekannt zu geben, da sich die Bank bei Kreditgewährung mit der Kredithöhe in das Grundbuch einträgt.
Daten die man unbedingt benötigt, falls kein Grundbuchsauszug zur Hand ist. Einlagezahl (EZ), Grundbuch (GB), Bezirksgericht (BG) und die Größenangaben des Objektes (Grundfläche, verbaute Fläche, m2, etc.)
Einen Grundbuchsauszug bekommt man generell, kostenpflichtig, beim Grundbuchsamt = Bezirksgericht. Bei Hauskauf über Makler, Genossenschaften, derzeitiger Eigentümer, etc. kann man den Grundbuchsauszug auch bei diesen Personen anfragen.

Sollte für ein Fremdwährungsdarlehen ein Partner und/oder Bürge gewünscht/gebraucht werden, muss von dieser Person ebenfalls eine Haushaltsrechnung angestellt werden.


Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Fremdwährungsdarlehensberatung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie finden unter der Rubrik FORMULARE auch die notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Darlehenswunsches bei einer Bank Ihrer Wahl.