Der Abstattungs- oder aber auch Pauschalratenkredit ist in der gebräuchlichen Aussprache als Privatkredit zu verstehen.

Mit dieser Kreditform ist es möglich alle privat zu finanzierenden Wünsche zu realisieren. (Wohnungsrenovierung, Autokauf, etc.)

Dieser Kredit wird in monatlichen Pauschalraten auf eine vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt (Zins- und Kapitalrückzahlung).
Da die Pauschalraten immer gleich hoch bleiben (Ausnahme Zinsfall oder –anstieg) besteht zu Beginn des Rückzahlungszeitraumes der Großteil der monatlichen Rate aus Zinszahlungen. Nach einer längeren Laufzeit bzw. zu Ende der Kreditlaufzeit hingegen vermehrt aus Tilgung des Kapitals.

Generell gibt es zwei Möglichkeiten bei Abstattungs-/Privatkrediten den Zinssatz zu gestalten. Den Variablen Zinssatz und den Fix-Zinssatz!
Variabler Zinssatz: Grundlage hierfür ist der zumeist der 3 Monats-EURIBOR (= der durchschnittliche Zinssatz der unter Banken gehandelter Gelder) und die Sekundärmarktrendite (SMR) (durchschnittliche Rendite aller im Inland begebenen Euro-Anleihen). Als Basis der Berechnung wird ein Mischzinssatz herangezogen der sich innerhalb der 3 Monate ergibt. Dies wird alle 3 Monate wiederholt.
Fix-Zinssatz: Hierbei wird ein Zinssatz den die Bank meist vorschlägt, auf eine gewisse Zeit vereinbart (z. Bsp.: 5% auf 3 Jahre). In dieser Zeit machen Sie keine Zinsanpassungen nach oben wie auch nach unten mit. Nach der Fix-Zinssatzzeit wird der Zinssatz variabel gestaltet.

Hinweis: Es gibt bei Krediten generell 2 Arten von Zinsangaben, den Nominalzinssatz und den Effektivzinssatz!
Nominalzinssatz: Dieser ist so eine Art „Rohzins“ denn darin sind keinerlei Abgaben, Kosten und Spesen berücksichtigt.
Effektivzinssatz: Dieser Zinssatz ist, wie der Name schon sagt, die tatsächliche/effektive Zinsbelastung. Dieser Zinssatz ist inklusive den Abgaben, Kosten und Spesen. Bei manchen Banken ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivverzinsung eklatant hoch. Eine Kontrolle dieser beiden Zinssätze sei unbedingt anzuraten.

Um in den Genuss eines Abstattungs-/Privatkredites zu kommen ist es von Vorteil wenn man berufstätig ist (mindestens 3 Monate in ungekündigter Anstellung).

Um die Bewilligung eines Abstattungs-/Privatkredites zu bekommen muss eine Haushaltsrechnung angestellt werden. Diese schaut so aus:

Einnahmen (Nettoeinkommen x 14 (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) / 12 Monate) inkl. allfälligen Zulagen oder sonstigen laufenden Einkünfte (Alimente, Kinderbeihilfe, Nebenjob, etc.)

Abzüglich den

Ausgaben wie etwa Miete, Gas/Strom/Heizung, Telefon, Radio/Fernsehen, KFZ-Kosten, diverse Versicherungen, bestehende Kreditraten und den Lebenshaltungskosten (Essen/Trinken, Kleidung, Urlaub, etc.)

Sollte für einen Abstattungs-/Privatkredit ein Partner und/oder Bürge gewünscht/gebraucht werden, muss von dieser Person ebenfalls eine Haushaltsrechnung angestellt werden.

Für Personen die in Unternehmen arbeiten wo es einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft gibt, ist es möglich billigere Kredite zu bekommen, und zwar in der Form, dass die Zinsen niedriger sind.


Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Kreditberatung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie finden unter der Rubrik FORMULARE auch die notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Kreditwunsches bei einer Bank Ihrer Wahl.