Direkte Leistungszusage (Pensionszusage) – Definition:

Das Unternehmen sagt bestimmten Mitarbeitern eine Firmenpension zu. Auf Grund dieses Vertrages werden Gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Dadurch wird im beträchtlichen Maße Steuern gespart.

Wie hoch darf so eine Pensionszusage sein?
Diese ist maximiert mit 80% des letzten Aktivbezuges. (Es sind Leistungen aus Pensionskassen, nicht jedoch Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung anzurechnen)
Die Firmenpension und die Pension aus ASVG / GSVG darf in Summe 100% des letzten Aktivbezuges nicht überschreiten.

Für wen darf so eine Pensionszusage abgeschlossen werden?
Alle Arbeitnehmer und auch geschäftsführende Gesellschafter wenn diese einen laufenden Bezug vorweisen können.

Welche Vorteile bringt diese Pensionszusage einem Unternehmen?

Sie ist Gewinnmindernd; Es gibt keine Lohnnebenkosten in der Aktivzeit; Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen; Fällt nicht in eine eventuell auftretende Konkursmasse; Kapitalabfindungsmöglichkeit


Auf Grund der Komplexität von diesem Thema bitten wir Sie bei Interesse, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie gerne, und unterbreiten Ihnen ein dementsprechendes Angebot.