Um in den Genuss eines Bauspardarlehns zu kommen, ist es noch immer meistens notwendig, dass ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sollte bereits ein Bausparvertrag bestehen, muss bis zum Anfall des Rechts auf Auszahlung eines Bauspardarlehens eine gewisse Wartezeit (Zuteilungsphase) in Kauf genommen werden. Deren Dauer hängt von der Liquidität der Bausparkasse ab. Diese Zuteilungsphase beträgt in der Regel 18 Monate!

Bauspardarlehen sind auch zweckgebunden zu verwenden. Es kann nur für Finanzierungen von

-) Bau eines Eigenheimes
-) Kauf eines Baugrundstückes, eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung
-) bauliche Veränderungen und/oder Erweiterungen
-) Sanierung, Revitalisierung, Renovierung oder Modernisierung
-) Energiesparmaßnahmen
-) Auszahlung von Miterben oder Mitbesitzern

verwendet werden.

Ab Zuteilung des Bauspardarlehens fällt eine einmalige Bereitstellungsgebühr an (meist 2 %).
Bauspardarlehen sind immer grundbücherlich sicherzustellen. Erst nach dieser Sicherstellung erfolgt die Auszahlung des Darlehens! (Achtung: Manche Bausparkassen gehen von dieser Regelung auch ab!)

Um die Zuteilungsphase zu umgehen gibt es auch die Möglichkeit eines Sofortdarlehens oder auch Zwischendarlehen. Dieses Zwischendarlehen ist vom Zinssatz manchmal höher als der Bauspardarlehenszinssatz, jedoch ist bei den meisten Bausparkassen dies nicht mehr üblich.
Nach dem Ende der Zuteilungsphase geht dieser sofort in ein Bauspardarlehen über.

Laufzeiten bei Bauspardarlehen sind zwischen 10 und 31,5 Jahren.

Bauspardarlehen werden zumeist in monatlichen Pauschalraten auf eine vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt (Zins- und Kapitalrückzahlung).
Da die Pauschalraten immer gleich hoch bleiben (Ausnahme Zinsfall oder –anstieg) besteht zu Beginn des Rückzahlungszeitraumes der Großteil der monatlichen Rate aus Zinszahlungen. Nach einer längeren Laufzeit bzw. zu Ende der Kreditlaufzeit hingegen vermehrt aus Tilgung des Kapitals.

Wie berechnet sich der Darlehenszinssatz?

Der Durchschnitt des Euro-Zinsswap-Satz „3 Jahre“ gemäß einer Tabelle der Österreichischen Nationalbank wird um 1,0 (1,5 bei Darlehen mit endfälliger Kapitaltilgung, oder Darlehen ohne grundbücherliche Besicherung) erhöht und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf-/abgerundet.
Der so ermittelte Zinssatz ist mit einer Untergrenze von 3 % (bzw. 3,5% bei Darlehen ohne grundbücherlicher Besicherung) und einer Obergrenze von 6 % für die Verzinsung des folgenden Kalenderjahres anzuwenden.
Die Anpassung des Darlehenszinssatzes erfolgt einmal jährlich.

Wichtig ist, dass bei einem Bauspardarlehen ein Eigenmittelanteil eingebracht werden muss der mindestens 33 % zu betragen hat (Achtung: Manche Bausparkassen gehen von dieser Regelung auch ab!). Diesen Eigenmittelanteil muss man entweder angespart zur Verfügung haben, oder mittels eines anderen Kredites finanzieren.
Der Höchstbetrag der finanziert wird beträgt pro Person 180.000,-- €!!!
Standard ist es auch, dass das Darlehen den Schätzwert von 70% - 80% des Verkehrswertes des Grundstückes nicht übersteigen darf!

Positiv: Kein Kursrisiko, in Zeiten einer Hochzinsphase (seit längerem weit davon entfernt) günstige Refinanzierung aus dem Pool der Bausparkassen.

Negativ: Das Risiko des Bauspardarlehens besteht darin, dass die Zahl der Bausparer abnimmt (seit Jahren der Fall!!!), und die Bausparkassen gezwungen sind, dass auszuleihende Geld auf dem freien Kapitalmarkt aufzunehmen.
Bausparen, -darlehen steht und fällt mit den staatlichen Zuschüssen für das Bausparen.
1972 war der staatliche Zuschuss noch 25%!!! Heute steht dieser Zuschuss bei 3,5%!!! Bei Wegfall der Prämie wackelt sogar die Zinsobergrenze von 6%!
Diese Behauptung ist keineswegs absurd, da die Attraktivität wie nachstehend beschrieben abnimmt.

1972 erhielt man für eine jährliche Sparleistung von 545,-- € (~ 7.500,-- ATS) eine staatliche Prämie von sagenhaften 127,-- € (~ 1.748,-- ATS)
2006 erhält man für eine jährliche Sparleistung von 1.200,-- € (ÜBER das doppelte zu 1972) eine staatliche Prämie von 42,-- € (3 mal weniger als 1972!!!)
Tendenz weiterhin fallend!

Um in den Genuss eines Bauspardarlehens zu kommen ist es von Vorteil wenn man berufstätig ist (mindestens 3 Monate in ungekündigter Anstellung).

Für die Bewilligung eines Bauspardarlehens zu bekommen muss eine Haushaltsrechnung angestellt werden. Diese schaut so aus:

Einnahmen (Nettoeinkommen x 14 (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) / 12 Monate) inkl. allfälligen Zulagen oder sonstigen laufenden Einkünfte (Alimente, Kinderbeihilfe, Nebenjob, etc.)

Abzüglich den

Ausgaben wie etwa Miete, Gas/Strom/Heizung, Telefon, Radio/Fernsehen, KFZ-Kosten, diverse Versicherungen, bestehende Kreditraten und den Lebenshaltungskosten (Essen/Trinken, Kleidung, Urlaub, etc.) bzw. die Ausgaben die nach Wechsel des Wohnraumes anfallen, bzw. die Ausgaben des bestehenden Wohnraumes und des neuen Wohnraumes.

Weiters ist es erforderlich (bei grundbücherlicher Besicherung) Daten von der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück bekannt zu geben, da sich die Bank bei Kreditgewährung mit der Kredithöhe in das Grundbuch einträgt.
Daten die man unbedingt benötigt, falls kein Grundbuchsauszug zur Hand ist. Einlagezahl (EZ), Grundbuch (GB), Bezirksgericht (BG) und die Größenangaben des Objektes (Grundfläche, verbaute Fläche, m2, etc.)
Einen Grundbuchsauszug bekommt man generell, kostenpflichtig, beim Grundbuchsamt = Bezirksgericht. Bei Hauskauf über Makler, Genossenschaften, derzeitiger Eigentümer, etc. kann man den Grundbuchsauszug auch bei diesen Personen anfragen.

Sollte für ein Bauspardarlehen ein Partner und/oder Bürge gewünscht/gebraucht werden, muss von dieser Person ebenfalls eine Haushaltsrechnung angestellt werden.


Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Bauspardarlehensberatung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie finden unter der Rubrik FORMULARE auch die notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Kreditwunsches bei einer Bank Ihrer Wahl.