Da in Österreich immer häufiger auch Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wurde diese Absicherungsform geschaffen.

Manager in Führungs- und Entscheidungspositionen werden immer häufiger durch Schadensersatzklagen in Millionenhöhe, die auch das private Vermögen angreifen, in Entscheidungen gehemmt.

Versichert werden können Personen die momentan, in Zukunft oder ehemalige Mitarbeiter der Geschäftsführung und/oder des Aufsichtsorgans bei Kapitalgesellschaften, tätig sind. Als Versicherungsnehmer tritt allerdings das Unternehmen selbst auf.

Versicherungsschutz besteht für Unternehmensleiter, die bei der Ausübung der Tätigkeit ihre Pflicht verletzen. Der Unternehmensleiter haftet auf Grund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmung für den Ersatz eines möglichen Vermögensschadens.


Da dieses Produkt eine genaue Beratung erfordert, bitten wir Sie bei Interesse sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot über eine D & O Versicherung.