Teilhabervorsorge – Definition

Diese Vorsorge stellt sicher, dass das Unternehmen beim Ausscheiden eines Teilhabers fort besteht.

Diese Versicherung schließt das Unternehmen für den Teilhaber ab. Sie ist nicht nur der Versicherungsnehmer und zahlt die Beträge, sondern auch die Bezugsberechtigte Stelle im Falle des Ausscheidens des Teilhabers.

Diese Form der Versicherung ist als Betriebsausgabe absetzbar.


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