Betriebs- oder auch Gewerbebündelversicherungen können sowohl für Gebäude (Firma) als auch für den Inhalt (Einrichtung, Waren) abgeschlossen werden.

Möglicher Deckungsumfang (auszugsweise):

*) Feuer
*) Hagel
*) Sturm
*) Leitungswasser
*) Einbruchdiebstahl
*) Betriebsunterbrechung
*) Glasbruch
*) Haftpflicht (Haus- u. Grundbesitz; Betriebshaftpflicht)
*) Elektrogeräte
*) Maschinenversicherung
*) Kühlgutversicherung

*) Betriebsrechtsschutzversicherung

Wichtig für die Berechnung der Gebäudeversicherungssumme ist die Angabe der verbauten Fläche und die Höhe (m3; = L x B x H), bzw. ein Nachweis über die Errichtungskosten oder ein Schätzgutachten.
Für die Berechnung der Versicherungssumme der Einrichtung und der Waren muss die Summe der Einrichtung und die Summe der durchschnittlich (oder die Höchstsumme) der vorhandenen Waren bekannt gegeben werden.
Für die Berechnung der Betriebshaftpflicht braucht man die Umsatzsumme eines Geschäftsjahres (bei Neugründungen eine Schätzung!), und die Lohnsumme sämtlicher entgeltlichen Mitarbeiter in dem Unternehmen (auch Geschäftsführer -> Privatentnahmen!).

Betriebsrechtsschutzversicherung:
Diese kann man für den Betrieb und/oder für den betrieblichen KFZ-Bereich abschließen. Der Beitrag für diese Versicherung ist sehr stark abhängig von der Branche in der dieser Betrieb tätig ist, Anzahl der Mitarbeiter und die Anzahl der zu versichernden KFZ´s.
Einschließbar ist hier auch ein Allgemeiner Vertrags-RS mit Inkasso, wobei sich die Beitragshöhe für die Absicherung, nach einer bei Antragsabschluss festgelegten Streitwertobergrenze, richtet. (Siehe auch Punkt Versicherung, Seite Rechtsschutz)

Da jeder Betrieb individuell versichert werden kann, ist es unumgänglich ein gesondertes Gespräch zu führen!


Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Betriebsversicherung.