Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kurz BUFT genannt schützt freiberuflich und selbständig Tätige Personen vor den finanziellen Folgen (entgangene Betriebserträge) die auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit, eines Sachschadens oder sonstigen Verhinderungsgründen entsteht.

Zielkreis sind Einzelpersonen oder Kleinbetriebe bis max. 10 Beschäftigte.

Definition des Versicherungsumfanges bei Betriebsunterbrechungen:

*) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder Quarantänemaßnahmen.
*) Sachschadenseintritt einer dem Betrieb dienenden Sache wie etwa durch Brand, Blitz, Explosion, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus. Weiters ist auch versichert: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch, Leitungswasser und Flugzeugabsturz.
*) Sonstige Verhinderungsgründe wie etwa Tod eines nahen Angehörigen, Sachschaden im Privateigentum, Flugverspätung, -versäumnis, -ausfall, Verkehrsunfall.

Zur Ermittlung des notwendigen Versicherungsschutzes werden folgende Angaben benötigt:

Bei Betriebsgewinn: Betriebsgewinn und die fortlaufenden (fixen) Betriebsausgaben wie Gehälter, Mieten, Steuern, Abgaben und Schuldzinsen bei Krediten/Leasing.
Bei Betriebsverlust: Fortlaufende Kosten (wie oben beschrieben) abzüglich dem Betriebsverlust.

Der Versicherungsbeitrag ist stark abhängig von der jeweiligen Branche. Weiters kann sich der Beitrag zum Versicherungsschutz durch Erhöhung oder Senkung einer Karenzzeit verändern (Karenzzeit ist der Zeitraum in dem die Versicherung für die Betriebsunterbrechung keine Leistung erbringt).

Die Beiträge für eine BUFT sind steuerlich VOLL absetzbar!!!


Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot über eine maßgeschneiderte Betriebsunterbrechungsversicherung.