BAUSPARVERTRAG

Ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, welcher innerhalb einer meistens 6-jährigen Laufzeit, bestimmte Zahlungen zu leisten sind, und dafür Zinsen sowie den grundsätzlichen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu bekommen. Da die Bausparkassen mit ihren Darlehen den Wohnbau unterstützen, werden sie vom Staat in der Art gefördert, dass die Bausparkassen den Bausparern eine gewährte Bausparprämie (Kapitalertragssteuerfrei) auszahlen können.
Die Bausparprämie ist ein festgelegter Prozentsatz, welcher jährlich vom Finanzminister festgelegt wird. Der Prozentsatz von den Einzahlungen orientiert sich an der Sekundärmarktrendite. Es wird beim Bausparvertrag auch eine höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung fixiert. Dadurch, dass die Bausparkasse die Zinsen auch für den, den höchstmöglichen prämienbegünstigten Einzahlungsbetrag überschreitenden Betrag vergütet, und es zusätzlich die staatliche Bausparprämie gibt, übersteigt die Rendite des Bausparens jene vergleichbarer Spareinlagen.
Bei einem Bausparvertrag können regelmäßige (meistens monatlich) Zahlungen vereinbart werden (dabei ist unter Bedachtnahme auf die Vertragssumme ohne Verständigung der Bausparkasse auch eine Reduzierung möglich) oder es kann ein einziger Betrag am Beginn der Laufzeit eingezahlt werden. Das angesparte Guthaben kann vom Kunden beliebig verwendet werden (die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ist möglich, jedoch nicht verpflichtend). Für den Kunden ist es ungünstig den Vertrag vor dem Ende der Laufzeit zu beheben, oder aufzulösen, da es dann zu einer Prämienrückerstattung kommt (Ausnahmen gibt es jedoch, wie z. Bsp. die Verwendung des Betrages für Wohnraumschaffung oder –sanierung).

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Berufsunfähig ist der Versicherte, wenn er voraussichtlich auf Lebenszeit außerstande ist, seinen Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung entspricht und gleichwertige Fähigkeiten/Kenntnisse voraussetzt. In jedem Falle aber, wenn die Arbeitsunfähigkeit unter 50% eines Gesunden mit gleichwertigen Fähigkeiten/Kenntnissen herabgesunken ist. (Näheres dazu können Sie der Berufsunfähigkeitsbeschreibung auf unserer Homepage entnehmen)

BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Sind zusätzliche Vereinbarungen, Bestimmungen und Zusatzleistungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

BETRIEBLICHE VORSORGE

Unter diesen Begriff sind unter anderem die Abfertigungsvorsorge, die Pensionszusage, Zukunftssicherung und die Mitarbeiter-Vorsorge-Kasse (MVK), zu verstehen. (Näheres dazu können Sie der Versicherungsbeschreibung auf unserer Homepage entnehmen)

BEZUGSBERECHTIGUNG

Bei Versicherungen können Sie bei Abschluss bestimmen, wer die Versicherungsleistung erhält (Bezugsberechtigter).
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie etwa die gesetzlichen Erben, eine bestimmte Erbfolge und namentlich Genannte, wobei die namentlich Genannten die klügste Variante darstellt.
Sie können die Bezugsberechtigung jederzeit ändern (Ausnahme: Eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung).

BONUSRENTE

Rentenzahlung von einer Versicherungsanstalt, die im Vergleich zur "üblichen" Rente von Beginn an etwas höher ist, aber eine geringere Wertanpassung (Valorisierung) hat. Es werden erwartete Gewinne vorweg eingerechnet, allerdings kann sich die Bonusrente bei Änderung der Gewinnsituation ändern.

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