ABFERTIGUNGSFONDS

Sind Investmentfonds, dessen Vermögen zur Wertpapierdeckung der betrieblichen Abfertigungsrückstellung lt. §14 EStG geeignet ist.

ABFERTIGUNGSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG

Diese Versicherungsform deckt Risken des Unternehmers ab, die durch die Summenleistung des gesetzlichen Abfertigungsanspruches von Mitarbeitern bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder durch Ableben entstehen.

ABLEBENSVERSICHERUNG

Auch Risikoversicherung genannt. Hier wird die Versicherungssumme fällig, wenn der/die Versicherte(n) innerhalb der Versicherungsdauer stirbt/sterben. Bei Erleben erlischt die Versicherungsleistung, zumeist ohne Kapitalrückzahlung. Die Ablebensversicherung wird meistens zu einer Kreditbesicherung verwendet.

ABTRETUNG (ZESSION)

Stärkste Form der Kreditsicherstellung. Abtretung aller Rechte an den Zessionar (z. Bsp. Bank). Die Abtretung (Zession) ist bei Risikoversicherungen nicht steuerschädlich.

ANTRAG

Bedeutung im Versicherungswesen: Der Antrag enthält die für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben und Fragen. Beim Abschluss einer Versicherung ist der Antrag vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und zu vom/von dem/n Versicherungsnehmer/n unterfertigen.

AUFSICHTSBEHÖRDE

Die (Versicherungs-) Aufsichtsbehörde gehört zum Finanzministerium und hat die Aufgabe, die Geschäftsgebarung von Versicherungsgesellschaften zu überwachen (in der Sparte Lebensversicherung gibt es im Interesse der Kunden besonders strenge Vorschriften).

AUVB (ALLGEMEINE UNFALLVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung.

AVB (ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN LEBEN)

Wichtige Vertragsgrundlagen, die die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern, aber auch von Versicherungsgesellschaften regeln.