PENSIONSINVESTMENTFONDS PIF

Ist eine spezielle Art eines gemischten Fonds, der in Österreich vom Gesetzgeber als ein Instrument zur privaten Altersvorsorge definiert wurde. Da diese Vorsorge schwer verkäuflich war, wird sie heute kaum bis gar nicht mehr angeboten.

PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG

Aufgrund einer vom Unternehmen an seine Mitarbeiter notwendigen schriftlichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflich erteilten Pensionszusage (muss aber Unternehmen/Mitarbeiter vereinbaren!), müssen Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet werden. Diese Rückstellungen sind zu 50% mit Wertpapieren seitens des Unternehmens abzudecken. Die bilanztechnischen Handlungen vermindern die Gewinnermittlungsgrundlage bei Unternehmen. Der restliche Finanzierungsbedarf wird durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt. Die laufenden Versicherungsbeiträge des Unternehmens sind als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar.

PENSIONSVERSICHERUNG

Hier gibt es Dreierlei Möglichkeiten:
1) Gesetzliche Pensionsversicherung: Anspruch auf normale Alterspension besteht. Die ASVG-Alterspension ist immer niedriger als das Letzteinkommen, weil die ASVG-Alterspension mit 80% der Pensionsbemessungsgrundlage begrenzt ist. (Dies wird sicher nicht so bleiben, da es gerade in der gesetzlichen Alterspension immer wieder gravierende, für den Pensionswerber, negative Abschläge oder Berechnungszeiträume gibt bzw. geben wird.
2) Private Pensionsversicherung: Bei der privaten Pensionsversicherung bestimmt der Kunde selbst die Höhe der gewünschten Pension. Die Versicherungen bieten verschiedene, auf die individuellen Bedürfnisse hin maßgeschneiderte Pensionsvorsorgeprodukte an.
3) Betriebliche Altersvorsorge: Unter diesen Begriff sind unter anderem die Abfertigungsvorsorge, die Pensionszusage, Zukunftssicherung und die Mitarbeiter-Vorsorge-Kasse (MVK), zu verstehen. (Näheres dazu können Sie der Versicherungsbeschreibung auf unserer Homepage entnehmen)

POLIZZE

Wird nach Annahme des Antrages von der Versicherung ausgestellt. Wichtiges Dokument, das alle relevanten Vertragsmerkmale dokumentiert. Sollte immer gut aufbewahrt werden, da nur mit der Erst-Originalpolizze in der Lebensversicherung, die Leistung seitens des Versicherers erbracht wird.

PRÄMIE ODER BEITRAG

Die Prämie ist der Beitrag des Versicherungsnehmers für einen gewünschten Versicherungs- oder Vorsorgewunsch. Mit Bezahlung des Beitrages wird das Recht auf Versicherungsleistung im Leistungsfall erworben. Die Beitragshöhe ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. In der Lebensversicherung beispielsweise vom Tarif, Laufzeit, Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Gesundheitszustand, Zahlungsart, ob mit oder ohne ärztlicher Untersuchung.
Hinweis: Wir (ProFund Consulting GmbH) verwenden primär die Bezeichnung „Beitrag“ für die Beitragsbegleichung für einen gewünschten Versicherungsschutzes, da es uns unverständlich ist, wie man das Wort Prämie für einen Aufwand, welcher ein Kunde erbringt, verwenden kann. Prämie kommt aus dem lateinischem und bedeutet Belohnung. Da es in den meisten Versicherungssparten, jedoch keine Belohnung gibt, sondern eine Beitragsleistung für einen gebotenen Schutz darstellt, ist das Wort Prämie eigentlich missverständlich.

PROGRESSIONSSTUFEN

Bei einer Unfallversicherung: Die Leistung aus der Unfallversicherung ist höher als der Grad der Dauerinvalidität. Übersteigt der Invaliditätsgrad einen bestimmten Prozentsatz, so wird die Leistung für den übersteigenden Teil stufenweise und progressiv erhöht.

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