MINDESTTODESFALLSUMME

Bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen kann die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen vorgegebener Prozentsätze selbst gewählt werden. Wenn z. Bsp. nur die Veranlagungskomponente im Vordergrund steht, ist ein geringerer Mindestversicherungsschutz zu empfehlen, da ein größerer Anteil der einbezahlten Beiträge in Fonds/Portfolios investiert wird. Bei einer höheren Mindesttodesfallsumme (Finanzierungs- oder Hinterbliebenenabsicherung) fällt der Beitragsanteil zur Abdeckung des Ablebensrisikos stärker ins Gewicht, wodurch geringere Mittel für die Veranlagung verbleiben.

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