INVALIDITÄT (DAUERNDE)

Bedeutet: Ergibt sich innerhalb eines Jahres vom Unfalltag gerechnet, dass als Unfallfolge eine dauernde Invalidität zurückbleibt, wird aus der hierfür versicherten Summe der dem Invaliditätsgrad entsprechende Betrag gezahlt. Zur Bemessung der dauernden Invalidität werden eine so genannte "Gliedertaxe" lt. AUVB sowie das Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen herangezogen.

INVALIDITÄTSLEISTUNG (LINEAR/PROGRESSIV)

Linear bedeutet: Die Höhe der Leistung entspricht dem Grad der Dauerinvalidität.
Progressiv bedeutet: Die Leistung ist höher als der Grad der Dauerinvalidität. Übersteigt der Invaliditätsgrad einen bestimmten Prozentsatz, so wird die Leistung für den übersteigenden Teil stufenweise und progressiv erhöht. (siehe auch Unfallversicherung).

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