Verpfändung

Dadurch wird der Anspruch auf die fällige Versicherungsleistung auf den Pfandgläubiger übertragen. Die Rechte aus dem Vertrag verbleiben beim Versicherungsnehmer. Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers möglich. Innerhalb der ersten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum der Polizze ist die Verpfändung steuerschädlich – allerdings nicht bei Risikoversicherungen.

Vinkulierung

Ist eine abgeschwächte Form der Verpfändung, d. h. ohne deren steuerlichen Nachteile: "Auszahlungssperre" im Leistungsfall. Der Versicherungsnehmer muss den Vinkulargläubiger sowohl bei Auszahlung als auch bei einer beabsichtigten Vertragsänderung verständigen. Die Vinkulierung ist nicht steuerschädlich.

U W