DARLEHEN

Kommt ursprünglich aus dem Altertümlichem -> darleihen = etwas leihweise zu überlassen; Ausleihung einer bestimmten Geldsumme an den Darlehensnehmer. Im Gegensatz zum Kredit handelt es sich um einen "Realvertrag", d. h. das Geschäft kommt dadurch zustande, dass der Schuldschein (Darlehensvertrag) unterfertigt und der Betrag "real" ausgezahlt wird (auf einem Konto zur Verfügung gestellt). Ein Darlehen wird üblicherweise in Annuitäten zurückgezahlt. In der Praxis wird ein Darlehen nicht immer als solches bezeichnet. So ist z. B. der Privatkredit ein Darlehen! Die Bekanntgabe und Verwertung ist Bankangestellten, entsprechend den Bestimmungen zum Bankgeheimnis, verboten.

DEKURSIV

Bedeutung im Kreditwesen: Verzinsung im Nachhinein, die übliche Verzinsungsmethode Gegenteil: antizipativ.

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