BANKGEHEIMNIS

Nach dem Bankwesengesetz sind die Bank und all ihre Mitarbeiter verpflichtet, alle einen Kunden betreffenden Daten (Tatsachen), die der Bank nur aufgrund der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt sind, weder bekannt zu geben noch zu verwerten.
Entbunden von der Geheimhaltungspflicht wird die Bank nur in folgenden Fällen:
-) Gerichtliche Strafverfahren und Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen gegenüber den Strafgerichten bzw. Finanzstrafbehörden.
-) Verlassenschaftsabhandlungen gegenüber dem Abhandlungsgericht (Verlassenschaft)
-) Bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens (Bankauskunft)
-) Verdacht auf Geldwäsche gegenüber der zuständigen Polizeibehörde
-) Verdacht auf Insiderinformationen gegenüber der Bundeswertpapieraufsichtsbehörde
-) Schriftliche Zustimmung des Kunden im Hinblick auf bestimmte Daten (Kreditschutzverband)

BETRIEBSMITTELKREDIT

Einem Unternehmen kurzfristig (meistens bis maximal zu einem Jahr) eingeräumter Kontokorrentkredit zur Finanzierung laufender Ausgaben. Bsp.: Beschaffung von Rohstoffen, Handelswaren, zur Entlohnung der Arbeitskräfte. Nicht aber für längerfristige Investitionen (z. Bsp. Gebäude, Maschinen). Ein Betriebsmittelkredit wird meist aus den laufenden Einnahmen des Unternehmens zurückbezahlt. Da er in der Regel (jährlich) prolongiert wird (nach entsprechender regelmäßiger Kreditprüfung), ist er in der Praxis ein langfristiger Kredit.

BILANZ

Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) = Mittelverwendung und Kapital (Passiva) = Mittelherkunft eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (am Ende des Wirtschaftsjahres).
Bei der Finanzierung kann nur das Fremdkapital (die Schulden) direkt erfasst werden, das Eigenkapital (Reinvermögen) erhält man, wenn man vom zu aktuellen Preisen bewerteten Vermögen die Schulden abzieht: Vermögen - Fremdkapital = Eigenkapital. Wenn das Eigenkapital im Vergleich zur Bilanz am Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres größer geworden ist, ergibt sich ein Gewinn, ist es kleiner geworden, ein Verlust (Ermittlung des Betriebserfolges durch Vergleich des Eigenkapitals).
Prinzip der doppelten Buchhaltung: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss den gleichen Betriebserfolg aufweisen.

BONITÄT

Darunter versteht man im Finanzierungsbereich: Qualität und die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners.

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